StuhlPlus

 
   
StuhlPlus ist eine Dienstleistung für Betriebe in denen Lebensmittel verarbeitet werden

Das Problem kennen sie: krankmachende Darmkeime – v.a. Salmonellen und Campylobacter – können vom Personal auf die zu verarbeitenden Nahrungsmittel übertragen werden. Dazu kann es genügen, wenn die/der Mitarbeiter diese Darmkeime mit dem Stuhl ausscheidet ohne selber krank zu sein. Gemäss Art 15/2 des Lebensmittelgesetzes (LMG) müssen sie in diesem Falle besondere Vorsichtsmassnahmen treffen. Nahrungsmittel können so nämlich ungewollt vom Mitarbeiter verunreinigt und zur Quelle von Infektionen Dritter, wie Konsumenten oder Hotel-/Restaurant-Gästen werden.

Unsere bewährte Lösung: Unter der Bezeichnung StuhlPlus bietet das IKMI die Routineuntersuchungen des Stuhls von Mitarbeitern in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben an. Wir können Ihnen eine interessante und flexible Option anbieten, die gleichermassen für Klein-, Mittel- und Grossbetriebe optimal geeignet ist.
   
Sollten wir ihr Interesse geweckt haben, so zögern sie nicht sich Ihre individuelle Offerte zukommen zu lassen.
Für Anfragen und Auskünfte steht ihnen unsere Sachbearbeiterin, Frau Iris Teuscher gerne zur Verfügung.
Telefon 071 494 37 83, Email bestellung@ikmi.ch.
   
 
So funktioniert StuhlPlus

Sie liefern uns eine Mitarbeiterliste. Benutzen sie dafür unsere Excel Vorlage. Senden sie die Liste per Email an bestellung@ikmi.ch. Betriebe ohne Informatik-Infrastruktur können uns auch eine manuelle Liste per Post zustellen.

Wir senden ihnen auf der Basis der Mitarbeiterliste ein Untersuchungs-Set. Dieses beinhaltet:
- das personifizierte Transportmedium (etikettiertes
   Stuhlröhrchen mit den Mitarbeiterangaben)
- den Organisationsbedürfnissen entsprechendes
   personifiziertes Auftragsformular.
- Medizinaltüte für die portofreie Zustellung an
   unser Institut.

Die Resultate erhalten sie wöchentlich. Dazu erhalten sie den aktuellen Statusbericht. Pro Mitarbeiter erhalten sie einen Befund für die Ablage im Personal-Dossier.

Die Abrechnung wird von uns nach abgeschlossener Untersuchung in einer detaillierten Sammelrechnung gemacht (bei Bedarf kostenstellenorientiert).

Im nächsten Jahr werden wir uns automatisch 6 Wochen vor ihrem gewählten Untersuchungstermin bei ihnen melden um auf die bevorstehende Untersuchung resp. Bereitstellung der Mitarbeiterliste aufmerksam zu machen.

Wenn eine Probe positiv ist sind wir, wie jedes medizinische Laboratorium, verpflichtet eine Meldung an den zuständigen Kantonsarzt und an das Bundesamt für Gesundheit weiterzuleiten. Als erstes wird jedoch die in ihrem Betrieb verantwortlich zeichnende Person benachrichtigt. Die Sofortmassnahmen können dann direkt mit unserem anrufenden Arzt besprochen werden. Wir werden sie medizinisch beraten und unterstützen.