Unser Labor ist für die Untersuchung der
meisten in der
Tierseuchenverordnung aufgeführten Tierseuchen
akkreditiert. Davon ausgenommen sind natürlich die
Tierseuchen gemäss Art. 2 der TVO, für die vom Bund jeweils
Referenzlaboratorien bezeichnet wurden.
Entsteht im Verlauf unserer Untersuchungen der Verdacht
auf eine dieser Seuchen, so werden die Proben an die
bezeichneten Stellen direkt weitergeleitet.
Untersuchungen führen wir sowohl im Auftrag von Bund und
Kantonen, von Tierärzten, Organisationen als auch von
Privatkunden durch.