Unser Labor ist für die Untersuchung der
meisten in der
Tierseuchenverordnung aufgeführten
Tierseuchen
akkreditiert. Davon ausgenommen sind natürlich
die Tierseuchen gemäss Art. 2 der TVO, für die vom Bund
jeweils Referenzlaboratorien bezeichnet wurden.
Entsteht im
Verlauf unserer Untersuchungen der Verdacht auf eine dieser
Seuchen, so werden die Proben an die bezeichneten Stellen
direkt weitergeleitet.
Untersuchungen führen wir sowohl im Auftrag von Bund und
Kantonen, von Tierärzten, Organisationen als auch von
Privatkunden durch.